Unabhängig vom Pflegegrad gibt es die Möglichkeit medizinisch notwendige Leistungen vom Hausarzt über eine Verordnung häuslicher Krankenpflege durch einen Pflegedienst erbringen zu lassen.
Folgende Leistungen können von uns übernommen werden:
Weitere Leistungen können auf Anfrage erbracht werden.
Für eine Verordnung der Leistungen wenden Sie sich an Ihren behandelnden Arzt oder Hausarzt. Sind sie unsicher, ob die Leistung verordnet werden kann, oder an wen Sie sich wenden sollen?
Rufen Sie uns an.
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