Leistungen aus dem SGB V Bereich
Unabhängig vom Pflegegrad gibt es die Möglichkeit medizinisch notwendige Leistungen vom Hausarzt über eine Verordnung häuslicher Krankenpflege durch einen Pflegedienst erbringen zu lassen.
Folgende Leistungen können von uns übernommen werden:
- Medikamentengabe
- Herrichten der Medikamentenbox (Wochenbox)
- subkutane Injektionen herrichten oder verabreichen
- subkutane Infusionen
- intramuskuläre Injektionen herrichten oder verabreichen
- Insulininjektion
- intensivierte Insulintherapie
- Blutzuckermessung
- an- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden
- Wundversorgungen akuter und chronischer Wunden
- Versorgung von Port-Kathetern
- Legen und Wechseln von Blasendauerkathetern
- Vitalzeichen ermitteln
- Stroma Versorgung
- Absaugen von Sekret bei einer Endotrachealkanüle
- Wechseln einer Endotrachealkanüle
Weitere Leistungen können auf Anfrage erbracht werden.
Für eine Verordnung der Leistungen wenden Sie sich an Ihren behandelnden Arzt oder Hausarzt. Sind sie unsicher, ob die Leistung verordnet werden kann, oder an wen Sie sich wenden sollen?
Rufen Sie uns an.