Jährlich stehen Ihnen bei einem Pflegegrad auch Leistungen der Verhinderungspflege zu. Dies bedeutet, dass Leistungen, die eigentlich von einer Pflegeperson erbracht werden von einem Pflegedienst oder einer andere privaten Pflegeperson übernommen wird.
Die Pflegeperson ist also verhindert. Sie haben in diesem Rahmen jährlich Anspruch auf 1612,00€.
Die Leistungen die in diesem Rahmen erbracht werden, können in Form von Leistungen des SGB XI, 45b, aber auch in „Zeitguthaben“ in Anspruch genommen werden.
Gerne machen wir Ihnen dazu ein individuelles Angebot. Um dies in Anspruch zu nehmen muss jährlich ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden.
Dabei unterstützen Wir sie gerne.
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